Kompetente Serviceleistungen in unserer Fachwerkstatt
Preisliste Service
Durch den Anwender verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treiber o.a. verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit kostenpflichtig ! Alle o.g. Fehler werden mit einer Pauschale von 39 Eur berechnet. Für Datenverlust wird keine Haftung übernommen ! Bei defekter Ware, die älter als 6 Monate ist, erfolgt grundsätzlich eine Abwicklung auf Kulanz. Dieses gilt, wenn kein Gutachten vorgelegt wurde, welches beweist, dass der Fehler schon bei Kauf vorlag. Sollte eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich sein, wird eine Gutschrift unter Berücksichtigung der gezogenen Nutzung lt. § 346 BGB erstellt.
| Bearbeitungspauschale Fremd PC | 49,00 Euro |
| Bearbeitungspauschale hwh PC (ohne Garantie) | 39,00 Euro |
| Bearbeitungspauschale Notebook | 49,00 Euro |
| Installation Betriebssystem | |
| hwh-PC bei Neukauf, alle Systeme | 19,00 Euro |
| hwh-PC & Fremdanbieter, alle Systeme | 39,00 Euro |
| Softwareinstallation, Treiber & Office-Produkte | 15,00 Euro |
| BIOS-Update Mainboard incl. Konfiguration | 20,00 Euro |
| Treiberdownload incl. Datenträger | 7,50 Euro |
| Datensicherung Disk-to-Disk | 49,00 Euro |
| Umbau von Kundenkomponenten in neuen PC | 30,00 Euro |
| Komponenten Montage in Kunden PC pro Gerät | 10,00 Euro |
| Service nach Aufwand 15 Minuten | 15,00 Euro |
Durch den Anwender verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellung oder Installation von Software, Treiber o.a. verursacht wurden, unterliegen nicht der Garantiepflicht und sind somit kostenpflichtig ! Alle o.g. Fehler werden mit einer Pauschale von 39 Eur berechnet. Für Datenverlust wird keine Haftung übernommen ! Bei defekter Ware, die älter als 6 Monate ist, erfolgt grundsätzlich eine Abwicklung auf Kulanz. Dieses gilt, wenn kein Gutachten vorgelegt wurde, welches beweist, dass der Fehler schon bei Kauf vorlag. Sollte eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich sein, wird eine Gutschrift unter Berücksichtigung der gezogenen Nutzung lt. § 346 BGB erstellt.






